Ihre Mitarbeitervorsorge – einfach online. Ohne Wartezeit, ohne Abo.
Als digitales Zentrum für Arbeitsmedizin ermöglichen wir Unternehmen eine schnelle, unkomplizierte und rechtskonforme Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen – ganz ohne Vor-Ort-Termine.
Wir sind das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin
Wir unterstützen Personaldienstleister, Bauunternehmen und Logistiker bei der gesetzeskonformen Mitarbeitervorsorge – schnell, digital und zuverlässig.
Egal ob auf der Baustelle, im Lager oder im Kundeneinsatz über Zeitarbeit: Unsere Online-Plattform ermöglicht es Ihnen, die Vorsorgen Lärm und Bildschirmarbeit (ehem. G20 und G37) ohne Vor-Ort-Termine durchzuführen. Tätigkeiten, die das Bedienen, Überwachen und Steuern von Fahrzeugen und Maschinen erfordern werden mit der ehemaligen G25 überprüft. So sparen Sie Zeit, erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten und erhalten sofort das notwendige Zertifikat für den Einsatz Ihrer Mitarbeitenden.
Effizient, rechtskonform und ohne Abo – ideal für dynamische Branchen mit ständig wechselnden Anforderungen.
Ärztlich geprüft und rechtskonform
Die Vorsorgen werden von Fachärzten für Arbeitsmedizin ausgewertet. Sie erhalten ein offizielles Zertifikat – zuverlässig, sicher und gesetzlich anerkannt.
Mehrsprachig und barrierefrei
Unsere Untersuchungen sind in 12 Sprachen verfügbar – ideal für internationale Teams in Logistik, Bau und Zeitarbeit.
Keine Fixkosten – volle Kontrolle
Keine Abo-Gebühren, keine versteckten Kosten. Sie zahlen nur bei Bedarf – einfach, transparent und genau dann, wenn Sie uns brauchen.
Unsere Leistungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Als zuverlässiger Partner im Bereich Arbeitsmedizin bieten wir Ihnen digitale und praxisnahe Lösungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgen und Unterweisungen. Schnell, rechtssicher und ohne lange Wartezeiten – ideal für Unternehmen, die effizient und modern arbeiten möchten.
Vorsorge Lärm - G20
Die Lärmvorsorge (ehemalige G20) dient dem Schutz des Gehörs bei Tätigkeiten in lauter Umgebung. Unsere Online-Untersuchung ist einfach durchführbar und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
Fahr- und Steuertätigkeiten – G25
Die G25 prüft, ob Mitarbeitende sicher Fahrzeuge oder Maschinen führen können. Schnell und bequem online – ohne Wartezeit oder Anfahrt.
Bildschirmarbeitsplätze - G37
Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (G37) schützt Ihre Augen und Ihr Wohlbefinden bei regelmäßiger Tätigkeit am Bildschirm. Unsere Online-Untersuchung ist unkompliziert durchführbar und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
ASA-Sitzungen
Wir organisieren und begleiten Ihre gesetzlich vorgeschriebenen ASA-Sitzungen – effizient und rechtssicher. Ideal zur strukturierten Dokumentation des Arbeitsschutzes und besseren Zusammenarbeit von Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat.
BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement
Unser Ziel ist es, die Belastungen Ihrer Mitarbeiter zu reduzieren, ihre individuellen Stärken zu fördern und gleichzeitig Gesundheit sowie Motivation nachhaltig zu steigern. Mit unserer Expertise entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, die Arbeitsbedingungen verbessern, Ausfallzeiten verringern und die Leistungsfähigkeit Ihres Teams langfristig sichern.
Digitale
Gefährdungsbeurteilungen
Mit unserem Programm erstellen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen bequem online – gesetzeskonform, transparent und effizient. Sie erkennen Gefahren im Betrieb, leiten passende Schutzmaßnahmen ab und dokumentieren den gesamten Prozess revisionssicher – ideal bei Prüfungen durch Behörden oder Betriebsbegehungen.
Deutschlandweite Schulungen
Wir arbeiten eng mit dem Deutschen Weiterbildungszentrum zusammen und bieten Ihnen dadurch vergünstigte Weiterbildungen im Bereich Stapler, Hubarbeitsbühne, Kran, Teleskopstapler und viele weitere an.
Jährliche Unterweisungen
Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen für Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne und Teleskopstapler – In mehreren Sprachen verfügbar. Ideal für internationale Teams und wechselndes Personal.
ASA-Sitzungen: Arbeitsschutz gemeinsam gestalten
Die vierteljährliche ASA-Sitzung ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt alle wichtigen Akteure des Arbeitsschutzes an einen Tisch: Arbeitgeber, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und – wenn vorhanden – den Betriebsrat.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gefährdungen zu erkennen und präventive Maßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer ASA-Sitzungen – rechtssicher nach § 11 ASiG.
Vorsorge in der Arbeitsmedizin – effizient, sicher und digital umgesetzt
Ihre Vorteile mit dem Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin
Krankheitsmanagement aus einer Hand - Dank moderner Denkweise
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem erfahrenen Team
Zentral in Duisburg – und dank Telemedizin und Ärztenetzwerk deutschlandweit für Sie im Einsatz.
Wo auch immer Sie sind – wir bringen moderne Arbeitsmedizin direkt in Ihr Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir wissen, dass die Wahl des richtigen Partners für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit entscheidend ist. Deshalb möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen zeigen, was uns vom Wettbewerb unterscheidet.
Ist ein Betriebsarzt für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, in Deutschland sind Arbeitgeber laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu beauftragen. Dieser unterstützt dabei, Arbeitsplätze gesundheitsgerecht zu gestalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin stellen wir Ihnen erfahrene Betriebsärzte zur Seite – bundesweit und digital gestützt.
Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge und wann ist sie Pflicht?
Arbeitsmedizinische Vorsorgen dienen dem Schutz der Gesundheit bei bestimmten Tätigkeiten, etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen oder bei belastenden Arbeitsbedingungen. Je nach Risiko sind sie verpflichtend, anzubieten oder auf Wunsch der Mitarbeitenden zu ermöglichen – geregelt ist dies in der ArbMedVV.
Wir beraten Sie beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin zu allen Vorsorgearten und führen diese digital und vor Ort durch.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge: Sie ist zwingend vorgeschrieben und muss vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten durchgeführt werden, z. B. bei Arbeiten mit Asbest oder unter Lärmbelastung.
Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist für Mitarbeitende jedoch freiwillig – etwa bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Wunschvorsorge: Mitarbeitende können diese jederzeit einfordern, auch wenn kein konkretes Gesundheitsrisiko vorliegt.
Wer trägt die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgen?
Die Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Betreuung durch den Betriebsarzt trägt in jedem Fall der Arbeitgeber – Mitarbeitende dürfen dafür nicht zur Kasse gebeten werden.
Mit uns als Partner haben Sie volle Kostenkontrolle – das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin bietet transparente Betreuungspakete.
Müssen kleine Betriebe auch einen Betriebsarzt bestellen?
Ja – auch kleinere Unternehmen sind verpflichtet, sich arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Für sie gelten allerdings oft flexible Betreuungsmodelle, zum Beispiel im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Wir bieten beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin passgenaue Lösungen für jede Betriebsgröße – inklusive Telemedizin.
Was passiert, wenn keine arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt?
Unternehmen, die keine arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen, verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben. Das kann zu Bußgeldern, rechtlichen Konsequenzen oder Problemen bei Arbeitsunfällen führen.
Mit unserer Unterstützung vom Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin sind Sie jederzeit rechtssicher aufgestellt.
Habe ich beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin einen festen Ansprechpartner?
Ja, nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie bei uns einen persönlichen und festen ärztlichen Ansprechpartner. Sollte Ihr Betriebsarzt einmal wegen Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar sein, sorgen wir selbstverständlich für eine qualifizierte Vertretung. Zusätzlich steht Ihnen unsere kostenfreie Hotline jederzeit zur Verfügung. Dort erhalten Sie schnelle Antworten auf Ihre Fragen oder werden direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner verbunden.
So gewährleisten wir beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin eine kontinuierliche und verlässliche Betreuung für Ihr Unternehmen.
Was bedeutet digitale arbeitsmedizinische Vorsorge?
Digitale arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht Mitarbeitenden, ihre Vorsorgeuntersuchungen flexibel und ortsunabhängig über das Internet durchzuführen. Statt persönlich beim Betriebsarzt zu erscheinen, erfolgt die Beratung und Diagnostik bequem per Telemedizin.
Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin bietet diese innovative digitale Vorsorge an, damit Unternehmen ihre Beschäftigten effizient und sicher betreuen können.
Wie funktioniert die digitale Eignungsuntersuchung beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin?
Die digitale Eignungsuntersuchung kombiniert Online-Informationsvermittlung mit telemedizinischer Beratung. Mitarbeitende benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät und können die Untersuchung schnell und unkompliziert absolvieren – ganz ohne Anfahrt zum Betriebsarzt.
Das Deutsche Zentrum für Arbeitsmedizin sorgt so für schnelle, moderne Lösungen, die Ausfallzeiten reduzieren und Nachweise digital bereitstellen.
Welche Vorteile bietet digitale Vorsorge für Unternehmen?
Digitale Vorsorge ermöglicht es Unternehmen, Mitarbeitende schneller einsatzbereit zu machen und Ausfallzeiten zu verringern. Die Ergebnisse werden direkt digital bereitgestellt, was interne Abläufe deutlich erleichtert.
Mit dem Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin profitieren Sie von einem effizienten und zeitsparenden Betreuungskonzept.
Wie erhalte ich den Nachweis über eine absolvierte digitale Vorsorge?
Nach erfolgreichem Abschluss der digitalen Vorsorge kann der Nachweis sofort über die Online-Plattform des Deutschen Zentrums für Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtliches
Kontakt
0203 - 70 90 8670
DZA GmbH
Königstr. 57 47051 Duisburg

© 2025 - Deutsches Zentrum für Arbeitsmedizin (DZA GmbH) Hinweis: Der Text enthält teilweise den Begriff "Untersuchung". Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Vorsorge- und Eignungsbeurteilung handelt.