G37®: (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten)
Worum geht es bei der G37-Untersuchung?
Die G37 Untersuchung gehört zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der DGUV.
Sie richtet sich an Beschäftigte, die überwiegend am Bildschirm arbeiten – etwa im Büro, in der Verwaltung, im Callcenter oder in IT-Berufen.
Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen, z. B.:
• Augenbeschwerden
• Kopfschmerzen
• Nacken- und Rückenbeschwerden
• Konzentrationsschwierigkeiten
Welches Ziel verfolgt die Durchführung einer G37-Untersuchung?
Die G37 hat das Ziel, die Gesundheit von Bildschirmarbeitern langfristig zu schützen. Sie umfasst:
• Prüfung der visuellen Belastung (z. B. durch langes Arbeiten am Bildschirm)
• Erfassung von körperlichen Beschwerden (z. B. Rücken, Nacken, Kopf)
• Bewertung der Arbeitsumgebung (z. B. Beleuchtung, Bildschirmqualität, Arbeitsplatzgestaltung)
• Beratung zur Prävention (ergonomische Tipps, Bildschirmpausen, Arbeitsplatzoptimierung)
Kann man eine G37 wirklich online machen?
Ja – beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin (DZA GmbH) bieten wir die G37 vollständig online an.
Der Ablauf:
1. Der Teilnehmer erhält einen Zugang zu unserer Online-Plattform.
2. Dort werden Fragebögen und Testmodule zur Belastung durch Bildschirmarbeit ausgefüllt.
3. Unser Facharzt wertet die Angaben aus und gibt Empfehlungen.
4. Der Teilnehmer erhält eine rechtskonforme Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.
👉 Vorteil: Alles läuft ortsunabhängig, flexibel und 100 % digital – ideal für Unternehmen mit vielen Büroarbeitsplätzen.
In welchen Intervallen sollte die G37 wiederholt werden?
Die G37 hat beim DZA eine Laufzeit von 12 Monaten.
Das bedeutet: Sie muss jährlich erneuert werden, um dauerhaft sicherzustellen, dass Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben.
Wie sieht der allgemeine Ablauf der Online-G37 aus?
Die G37 beim DZA erfolgt digital und effizient:
• Anamnese: Online-Fragebogen zu Beschwerden, Arbeitsplatzbedingungen und Arbeitsgewohnheiten.
• Testmodule: Digitale Selbsttests zu Sehen, Konzentration und Belastung.
• Auswertung: Fachärztliche Beurteilung durch unsere Ärzte.
• Bescheinigung: Ausstellung einer rechtskonformen Eignungsbescheinigung nach DGUV.
So ist die Untersuchung transparent, nachvollziehbar und zeitsparend – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Welche Einschränkungen entstehen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung?
Wenn Einschränkungen festgestellt werden, können folgende Maßnahmen folgen:
• Befristung: Bescheinigung gilt für weniger als 12 Monate.
• Auflagen: Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder zum Tragen von Sehhilfen.
• Untauglichkeit: Nur in sehr seltenen Fällen, z. B. bei gravierenden Sehproblemen, die nicht korrigiert werden können.